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Barrierefreiheit im Web:
Leitfaden für Österreich 2025/2026

WCAG 2.1, EU-BFSG und ÖNORM verständlich erklärt — mit Checkliste, Kostenschätzung und konkreten Tipps für Ihre Website in Wien.

WCAG 2.1 Level AA BFSG seit Juni 2025 WordPress-kompatibel SEO-Bonus

Warum Barrierefreiheit jetzt Pflicht wird

In Österreich leben rund 1,3 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung — das entspricht etwa 15 % der Bevölkerung. Hinzu kommen ältere Nutzerinnen und Nutzer, Menschen mit temporären Einschränkungen (z. B. einem gebrochenen Arm) und alle, die gerade in einer lauten Umgebung kein Audio hören können. Barrierefreies Webdesign ist also kein Nice-to-have für eine kleine Minderheit, sondern besseres Design für alle.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit 28. Juni 2025 gilt, ist für viele österreichische Unternehmen Barrierefreiheit auch gesetzlich vorgeschrieben. Und selbst wenn Sie als Kleinunternehmen ausgenommen sind: Suchmaschinen, allen voran Google, belohnen barrierefreie Websites mit besseren Rankings.

Drei Gesetze, die Sie kennen sollten

  • BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz): Österreichische Umsetzung des EU European Accessibility Act — gilt für Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden oder 2 Mio. € Umsatz für neue digitale Produkte und Dienstleistungen seit 28. Juni 2025.
  • WAD (Web Accessibility Directive): EU-Richtlinie für öffentliche Stellen und Behörden — bereits seit 2019 in Kraft, fordert WCAG 2.1 Level AA und eine Barrierefreiheitserklärung.
  • ÖNORM A 1080 / EN 301 549: Technische Normen, die die WCAG 2.1 Kriterien in den österreichischen Rechtsrahmen einbetten und als harmonisierte Norm für BFSG-Konformität anerkannt sind.

BFSG-Zeitplan: Was wann gilt

Die Übergangsfrist ist keine Entschuldigung zum Warten — wer früh startet, vermeidet Nachbesserungskosten und profitiert länger vom SEO-Vorteil.

September 2020

WAD-Frist für öffentliche Stellen: Websites

Alle Websites öffentlicher Einrichtungen mussten WCAG 2.1 AA erfüllen und eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen.

Juni 2021

WAD-Frist: Mobile Applikationen

Mobile Apps öffentlicher Stellen unterlagen ab diesem Datum denselben Anforderungen wie Websites.

28. Juni 2025

BFSG tritt in Kraft — Neue Produkte & Dienste

Neue Websites, Online-Shops und digitale Dienste von Unternehmen ab 10 MA oder 2 Mio. € Jahresumsatz müssen barrierefrei sein.

28. Juni 2030

BFSG: Bestandsprodukte mit Laufzeitverträgen

Ältere Dienste, die vor dem 28. Juni 2025 bereits bestanden und unter laufende Verträge fallen, erhalten eine verlängerte Übergangsfrist bis 2030.

Achtung: Bei Verstößen gegen das BFSG können österreichische Marktüberwachungsbehörden Bußgelder verhängen. Die zuständige Behörde kann Produkte vom Markt nehmen oder Vertriebsverbote aussprechen. Klären Sie Ihre Pflichten frühzeitig ab — wir helfen Ihnen dabei.

WCAG 2.1 verständlich erklärt: Die 4 Prinzipien

WCAG steht für „Web Content Accessibility Guidelines" und ist der internationale Standard für barrierefreie Webinhalte. Hinter den 78 Erfolgskriterien stecken vier einfache Grundprinzipien:

👁️

1. Wahrnehmbar

Alle Inhalte müssen von den Sinnen wahrnehmbar sein. Bilder brauchen Alternativtexte, Videos Untertitel, Audio-Inhalte Transkripte. Kontraste müssen ausreichend stark sein.

⌨️

2. Bedienbar

Alle Funktionen müssen mit der Tastatur erreichbar sein — nicht nur mit der Maus. Nutzerinnen und Nutzer brauchen genug Zeit zum Lesen, und Inhalte dürfen keine Anfälle auslösen.

🧠

3. Verständlich

Texte und Bedienelemente müssen klar und verständlich sein. Fehlermeldungen müssen hilfreich sein, Sprache muss korrekt ausgezeichnet sein, Formulare müssen Hinweise geben.

🔩

4. Robust

Inhalte müssen auch mit Hilfstechnologien wie Screen Readern funktionieren. Sauberes, semantisches HTML ist die Basis — kein DIV-Soup, korrekte ARIA-Rollen.

Level A, AA und AAA — Was bedeutet das?

WCAG 2.1 kennt drei Konformitätsstufen. Level A sind absolute Mindestanforderungen — deren Fehlen schließt bestimmte Nutzergruppen komplett aus. Level AA ist der gesetzliche Standard in Österreich und der EU und realistisch für alle Websites umsetzbar. Level AAA ist die höchste Stufe und für spezialisierte Dienste gedacht — eine vollständige AA-Konformität ist bereits ein sehr gutes Ergebnis.

Barrierefreiheits-Checkliste für Ihre Website

Diese Checkliste orientiert sich an WCAG 2.1 Level AA und den häufigsten Problemen, die wir in unseren Accessibility-Audits bei Wiener KMU-Websites finden:

🖼️
Alternativtexte für alle Bilder Jedes inhaltstragende Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Rein dekorative Bilder erhalten alt="".
Pflicht
🎨
Kontrast-Verhältnis mind. 4,5:1 Text auf Hintergrund muss ausreichend kontrastreich sein. Tools: WebAIM Contrast Checker oder Chrome DevTools.
Pflicht
⌨️
Vollständige Tastaturbedienbarkeit Alle interaktiven Elemente — Menü, Formulare, Buttons, Lightboxes — müssen per Tab-Taste erreichbar und bedienbar sein.
Pflicht
🔍
Sichtbarer Fokus-Indikator Das aktuell fokussierte Element (Tab-Navigation) muss sichtbar hervorgehoben sein. Kein outline: none ohne Alternative.
Pflicht
🏷️
Beschriftete Formularfelder Jedes Eingabefeld braucht ein verknüpftes <label>. Placeholder-Text allein reicht nicht aus.
Pflicht
🔤
Korrekte Überschrifts-Hierarchie H1 → H2 → H3 ohne Sprünge. Überschriften beschreiben Inhaltsabschnitte — keine Überschriften für bloßes Styling verwenden.
Pflicht
🌐
Sprach-Attribut im HTML-Tag <html lang="de"> oder lang="de-AT" — Screen Reader sprechen Inhalte sonst mit falscher Aussprache.
Pflicht
📹
Video-Untertitel Alle eigenen Videos mit gesprochenem Inhalt brauchen Untertitel (CC). YouTube-Auto-CC gilt nicht als konform.
Empfohlen
📋
Barrierefreiheitserklärung Eine eigene Seite dokumentiert den Konformitätsgrad, bekannte Ausnahmen und einen Feedback-Mechanismus für Nutzer.
Empfohlen
⏭️
Skip-Navigation / „Zum Inhalt springen" Ein versteckter Link am Seitenanfang erlaubt es Screen-Reader-Nutzern, das Hauptmenü zu überspringen und direkt zum Inhalt zu wechseln.
Optional / gut

Was kostet barrierefreies Webdesign in Wien?

Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern eine Investition, die sich mehrfach auszahlt: durch weniger Abbrüche, bessere Suchmaschinen-Platzierungen und rechtliche Sicherheit. Hier unsere aktuellen Richtwerte:

Accessibility Audit
ab 290 €

Automatisierter + manueller Prüfbericht Ihrer bestehenden Website mit Priorisierung der Mängel.

Mängel-Behebung
ab 490 €

Umsetzung der kritischsten Accessibility-Fehler im Theme und Content. Aufwand je nach Seitenumfang.

Website Neubau barrierefrei
ab 1.390 €

Von Anfang an WCAG-konform entwickelt — effizienter und günstiger als nachträgliche Anpassungen.

Laufende Wartung
ab 49 €/Monat

Im WordPress-Support-Paket inkl. regelmäßige Accessibility-Prüfung bei Updates.

Barrierefreiheit und SEO: Der Doppelnutzen

Was für Screen-Reader-Nutzer zugänglich ist, ist meist auch für Google besser lesbar. Alternativtexte verbessern die Bildsuche, semantisches HTML erleichtert das Crawling, schnelle Ladezeiten sind sowohl ein Core-Web-Vitals- als auch ein Accessibility-Kriterium. Mit einer barrierefreien Website bekommen Sie beides in einem Schritt — mehr dazu auf unserer SEO-Leistungsseite.

So gehen wir bei ISW vor

Unser Accessibility-Prozess ist praxisorientiert und auf kleine und mittlere Unternehmen in Wien zugeschnitten — ohne Bürokratie-Overhead, aber mit nachweisbarem Ergebnis.

Schritt 1 — Automatisierter Erst-Scan

Mit Tools wie axe DevTools und Google Lighthouse prüfen wir alle Unterseiten Ihrer Website auf bekannte Accessibility-Fehler. Der Scan liefert in kurzer Zeit einen ersten Überblick über ca. 30–40 % der WCAG-Kriterien.

Schritt 2 — Manueller Experten-Test

Automatisierte Tools erkennen nur rund ein Drittel aller Barrieren. Unsere Experten testen zusätzlich Tastaturbedienbarkeit, Fokus-Reihenfolge, Formulare, Farbkontraste und Screen-Reader-Kompatibilität manuell.

Schritt 3 — Priorisierter Maßnahmen-Plan

Wir kategorisieren alle Befunde nach Schweregrad (Kritisch / Wichtig / Verbesserung) und nach Aufwand (Quick Win / Mittel / Komplex). So wissen Sie sofort, womit Sie den größten Unterschied machen — und was warten kann.

Schritt 4 — Umsetzung und Dokumentation

Nach Ihrer Freigabe beheben wir die Mängel direkt in Ihrem WordPress-Theme und den Inhalten. Zum Abschluss erhalten Sie einen Nachtest-Bericht und — auf Wunsch — einen Entwurf für Ihre Barrierefreiheitserklärung.

Unser Qualitätsversprechen

  • 73+ realisierte Projekte — seit 2018 produzieren wir WordPress-Websites in Wien.
  • Lokaler Ansprechpartner — unser Büro ist in Wien 1220 Donaustadt, persönliche Termine möglich.
  • Kein Outsourcing — Audit und Umsetzung durch unser hauseigenes Team.
  • Transparente Preise — Kostenvoranschlag vor Projektbeginn, keine versteckten Stunden.

Häufige Fragen zur Web-Barrierefreiheit

Was ist das BFSG und wen betrifft es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die österreichische Umsetzung des EU European Accessibility Act (EAA). Seit 28. Juni 2025 müssen neue Websites und digitale Dienste von Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitenden oder 2 Mio. € Jahresumsatz barrierefrei sein. Kleinunternehmen sind ausgenommen, jedoch empfiehlt sich Barrierefreiheit trotzdem für besseres SEO und mehr Reichweite. Die Umsetzung können wir gerne gemeinsam besprechen.
Was bedeutet WCAG 2.1 Level AA konkret?
WCAG 2.1 Level AA ist der gesetzlich geforderte Mindeststandard. Er umfasst u. a.: Kontrastverhältnis mind. 4,5:1 für normalen Text, vollständige Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte für alle Bilder, beschreibende Linktexte, keine reinen Farb-Codierungen und korrekte HTML-Semantik (Überschriftshierarchie, Labels für Formularfelder). WCAG 2.2 (2023) ergänzt weitere Kriterien rund um Tastaturbedienung und Authentifizierung — wir orientieren uns bereits daran.
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung auf meiner Website?
Öffentliche Stellen sind verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung (Accessibility Statement) zu veröffentlichen. Für private Unternehmen ist es unter dem BFSG aktuell noch keine Pflicht, wird aber als Best Practice empfohlen. Die Erklärung gibt an, welche Standards erfüllt werden, welche Ausnahmen gelten und wie Nutzer Probleme melden können. Wir erstellen diese Erklärung auf Wunsch als Teil unseres Audit-Pakets.
Wie viel kostet barrierefreies Webdesign in Wien?
Ein von Grund auf barrierefrei entwickelter Website-Neubau kostet bei ISW ab ca. 1.390 €. Die nachträgliche Barrierefreiheits-Prüfung bestehender Websites beginnt bei 290 €, die Umsetzung der gefundenen Mängel je nach Aufwand ab 490 €. Laufende Accessibility-Wartung ist ab 49 €/Monat im WordPress-Support-Paket enthalten. Für ein individuelles Angebot füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus — wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.
Verbessert Barrierefreiheit das Google-Ranking?
Ja — Barrierefreiheit und SEO überschneiden sich stark. Alternativtexte helfen Google, Bilder zu verstehen; saubere Überschrifts-Hierarchien verbessern das Crawling; schnelle Ladezeiten (Core Web Vitals) sind sowohl Accessibility- als auch SEO-Faktor. Semantisches HTML macht Inhalte für Suchmaschinen und Screen Reader gleichermaßen zugänglich. Eine barrierefreie Website ist in der Regel auch eine SEO-freundliche Website — zwei Fliegen mit einer Klappe.
Kann ich meine bestehende WordPress-Website barrierefrei machen?
In den meisten Fällen ja. Wir prüfen zuerst mit einem Accessibility-Audit den Ist-Zustand Ihrer Website und identifizieren die kritischsten Mängel. Häufige Quick Wins: Bilder mit Alt-Texten versehen, Kontraste anpassen, Formular-Labels ergänzen und Fokus-Stile aktivieren. Je nach Theme und Seitenalter kann auch ein Teil-Redesign sinnvoller sein als das Flicken. Wir geben Ihnen eine ehrliche Empfehlung — sprechen Sie uns an.

Ihre Website barrierefrei machen?

Wir prüfen Ihre Website auf Accessibility-Mängel und zeigen Ihnen, wo der größte Handlungsbedarf besteht — konkret, priorisiert und ohne Fachchinesisch.

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