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Praxis-Ratgeber 2026

DSGVO für österreichische Websites:
Was Sie wirklich brauchen

Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Kontaktformulare, Google Analytics – verständlich erklärt für Wiener Unternehmen ohne Juristen-Studium.

✍️ Christian Marcev · 📅 November 2026 · ⏱ ca. 8 Min. Lesezeit
Hinweis: Dieser Ratgeber stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Prüfung Ihrer Website empfehlen wir die Beratung durch einen Datenschutz-Anwalt oder die WKO-Datenschutzberatung.

Warum DSGVO jede österreichische Website betrifft

Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unionsweit – und in Österreich ergänzt das Datenschutzgesetz (DSG) sowie das E-Commerce-Gesetz (ECG) die Pflichten. Betroffen ist jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet – und das tut faktisch jede Seite: schon das Speichern einer IP-Adresse im Server-Log zählt als Datenverarbeitung.

Für viele Wiener KMU klingt das nach bürokratischem Aufwand. In der Praxis sind es konkrete Bausteine, die einmal richtig eingebaut, kaum mehr Aufmerksamkeit brauchen – aber wichtig sind, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.

Die DSGVO-Pflicht-Checkliste für Ihre Website

Das müssen Sie auf jeder gewerblichen Website in Österreich haben:

1
Impressum (Pflicht nach ECG & MedienG)

Name/Firma, vollständige Adresse, E-Mail, Telefon, Rechtsform, UID-Nummer (wenn vorhanden), Zuständige Kammer/Behörde, Mitgliedschaft in Berufsverbänden. Muss direkt & leicht erreichbar sein – 2 Klicks sind die Obergrenze.

2
Datenschutzerklärung (Pflicht nach DSGVO Art. 13/14)

Wer ist Verantwortlicher? Welche Daten werden warum verarbeitet? Welche Rechtsgrundlage (Einwilligung, berechtigtes Interesse, Vertrag)? Drittanbieter, Aufbewahrungsfristen, Betroffenenrechte. Muss jederzeit abrufbar sein – Footer-Link genügt.

3
HTTPS / SSL-Verschlüsselung (technische Pflicht)

Jede Website muss per HTTPS ausgeliefert werden. Ohne SSL gilt jede Datenübertragung als unsicher – Pflicht laut DSGVO Art. 32 (technische Schutzmaßnahmen). Let's Encrypt bietet kostenlose Zertifikate.

!
Cookie-Consent-Banner (wenn nicht-notwendige Cookies)

Sobald Sie Analyse-Tools (Google Analytics), Werbe-Pixel (Meta, Google Ads) oder Social-Media-Einbindungen nutzen, brauchen Sie eine informierte, freiwillige Einwilligung vor dem Setzen der Cookies. Ein reines Info-Banner ohne Ablehnmöglichkeit reicht nicht.

!
Kontaktformulare mit Datenschutzhinweis

Jedes Formular braucht einen verlinkten Hinweis auf die Datenschutzerklärung direkt im Formular oder unmittelbar darunter. Die Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.

!
Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Dienstleistern

Wenn Sie externe Tools nutzen, die Kundendaten verarbeiten (Google Analytics, Mailchimp, Hosting-Anbieter), benötigen Sie einen AVV mit dem Anbieter. Google, Meta & Co stellen diese automatisch bereit – Sie müssen ihn nur akzeptieren und dokumentieren.

Cookie-Banner richtig umsetzen

Der Cookie-Banner ist der häufigste Fehler auf Wiener Unternehmenswebseiten. Ein korrekt umgesetzter Banner muss:

✔ So ist es richtig

  • Klar erklären, welche Cookies gesetzt werden
  • „Alle akzeptieren" UND „Alle ablehnen" als gleichwertige Buttons zeigen
  • Keine Cookies vor der Zustimmung setzen
  • Einwilligung widerrufbar machen (Link im Footer)
  • Einwilligungen dokumentieren (Consent-Log)
  • Individuelle Einstellungen ermöglichen (nach Kategorien)

✘ So ist es falsch

  • Nur „OK"-Button ohne Ablehnmöglichkeit
  • „Akzeptieren" farblich hervorgehoben, „Ablehnen" versteckt
  • Analytics schon vor Zustimmung laden
  • Kein Widerruf möglich
  • „Durch Weitersurfen stimmen Sie zu" – gilt nicht mehr
  • Cookie-Banner ohne Informationen, was gesetzt wird

Empfehlung: Nutzen Sie ein bewährtes Consent-Tool wie Cookiebot, Real Cookie Banner (WordPress-Plugin) oder Borlabs Cookie. Diese Tools übernehmen die technische Umsetzung und protokollieren Einwilligungen automatisch.

Google Analytics & Tracking-Tools DSGVO-konform nutzen

Google Analytics 4 (GA4) ist in Österreich unter folgenden Bedingungen datenschutzkonform einsetzbar:

📋

AVV abschließen

In Google Analytics unter „Verwaltung → Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen" den Auftragsverarbeitungsvertrag aktivieren. Kostenlos, dauert 2 Minuten.

🌍

IP-Anonymisierung

In GA4 ist IP-Anonymisierung standardmäßig aktiv. Trotzdem: Prüfen Sie, ob Daten in die USA übertragen werden – und dokumentieren Sie dies in der Datenschutzerklärung.

🍪

Nur nach Consent laden

GA4 darf erst nach gültiger Cookie-Einwilligung geladen werden. Nutzen Sie den Consent Mode v2 von Google, der die Datenerfassung automatisch steuert.

📄

Datenschutzerklärung aktualisieren

GA4 muss in der Datenschutzerklärung als Tool, Zweck, Rechtsgrundlage und Aufbewahrungsdauer genannt sein. Google stellt Standardtexte zur Verfügung.

Alternative ohne Tracking-Probleme: Matomo Analytics selbst gehostet – keine Daten verlassen Ihren Server, kein Consent-Banner für Analytics notwendig (wenn kein fingerprinting).

Welche Strafen drohen bei DSGVO-Verstößen?

⚠️
Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes

Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) verhängt bei kleinen Unternehmen typischerweise Bußgelder im drei- bis fünfstelligen Bereich. Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherschutzvereine sind das häufigere Risiko für KMU – und oft teurer als die eigentliche Behördenstrafe.

Besonders häufig geprüfte Punkte durch die DSB und Abmahner in Österreich: fehlendes Impressum, Google Fonts / Google Analytics ohne Consent, Kontaktformulare ohne Datenschutzhinweis und Facebook-Pixel ohne Cookie-Banner.

In 6 Schritten zur DSGVO-konformen Website

1
Website-Audit: Welche Daten verarbeiten Sie gerade?

Öffnen Sie Ihre Website im Browser und prüfen Sie mit den DevTools (F12 → Network / Application → Cookies), welche Cookies gesetzt werden. Notieren Sie alle externen Dienste (Google, Meta, Fonts, Maps, YouTube-Einbindungen etc.).

2
Impressum vollständig machen

Prüfen Sie Ihr Impressum gegen die WKO-Checkliste. Typische Lücken: fehlende UID-Nummer, kein Hinweis auf Gewerbeordnung, veraltete Telefonnummer.

3
Datenschutzerklärung aktualisieren

Nutzen Sie einen Datenschutz-Generator (z. B. datenschutz.org) als Ausgangsbasis und ergänzen Sie alle Tools, die Ihre Website tatsächlich nutzt.

4
Consent-Tool einbinden

Installieren Sie ein DSGVO-konformes Cookie-Plugin (z. B. Real Cookie Banner für WordPress). Konfigurieren Sie alle Cookies und lassen Sie nicht-notwendige erst nach Zustimmung laden.

5
Formulare prüfen

Fügen Sie bei jedem Kontaktformular einen Datenschutz-Hinweis mit Link ein. Prüfen Sie, ob eingesendete Daten nur für den genannten Zweck gespeichert werden und wie lange.

6
AVVs abschließen & dokumentieren

Gehen Sie zu Google Analytics, Ihrem Hosting-Anbieter, Mailchimp & Co und aktivieren Sie dort den jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrag. Datieren Sie die Aktivierung in einem einfachen Dokument.

Nützliche Ressourcen

Für die rechtssichere Umsetzung empfehlen wir folgende offizielle Quellen: die Datenschutzbehörde Österreich (DSB) für Beschwerden und aktuelle Entscheidungen, die WKO-Datenschutzberatung für kostenlose Erstauskunft sowie den Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) für den aktuellen Gesetzestext.

Bei der technischen Umsetzung auf Ihrer WordPress-Website – HTTPS, Cookie-Plugin, Formular-Datenschutz, DSGVO-konforme Google-Analytics-Einbindung – helfen wir Ihnen im Rahmen unseres WordPress-Wartungsservices oder einer Website-Neuerstellung.

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Häufig gestellte Fragen zur DSGVO

Ja. Jede gewerblich oder beruflich genutzte Website in Österreich benötigt ein vollständiges Impressum gemäß ECG und MedienG. Pflichtangaben sind: Name/Firma, Adresse, Kontaktdaten, Rechtsform, UID-Nummer (wenn vorhanden) und zuständige Aufsichtsbehörde. Das Impressum muss von jeder Seite aus in maximal 2 Klicks erreichbar sein.
Ein Cookie-Banner ist erforderlich, sobald Sie nicht unbedingt notwendige Cookies setzen – also z. B. Analyse-Tools (Google Analytics), Marketing-Pixel (Meta, Google Ads) oder Social-Media-Einbindungen. Technisch notwendige Cookies (Session, Warenkorb, Login) benötigen keine Zustimmung. Ein reines Info-Banner ohne Ablehnmöglichkeit erfüllt die DSGVO-Anforderungen nicht.
Ja, aber nur mit gültigem Cookie-Consent und korrekt konfiguriertem Datentransfer. Nutzen Sie Google Analytics 4 mit aktiviertem AVV, schließen Sie den Consent Mode v2 ein und dokumentieren Sie den Einsatz in Ihrer Datenschutzerklärung. Als Alternative empfehlen wir Matomo (selbst gehostet) – dann entfällt das Consent-Thema für Analytics weitgehend.
Die Datenschutzerklärung muss informieren über: wer Verantwortlicher ist, welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden, an wen Daten übermittelt werden (inkl. Drittländer), wie lange Daten gespeichert werden und welche Betroffenenrechte bestehen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung, Datenübertragbarkeit).
Die DSGVO sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) verhängt bei KMU in der Praxis häufig niedrigere Beträge – das reale Risiko für kleine Unternehmen sind jedoch Abmahnungen durch Mitbewerber oder Abmahnvereine, die schnell Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich verursachen können.
Ja. Kontaktformulare müssen einen verlinkten Hinweis auf die Datenschutzerklärung direkt im oder unmittelbar unter dem Formular enthalten. Die gesendeten Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden, die Übertragung muss SSL-verschlüsselt erfolgen (HTTPS) und Sie müssen festlegen, wie lange die Formular-Einsendungen gespeichert werden.
Christian Marcev – Internetservice Wien
Christian Marcev Inhaber Internetservice Wien · Webdesigner & SEO-Experte seit 2018 · Wien 1220 Donaustadt · DSGVO-Grundkonfiguration bei jeder neuen Website inklusive.
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