Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Kontaktformulare, Google Analytics – verständlich erklärt für Wiener Unternehmen ohne Juristen-Studium.
Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unionsweit – und in Österreich ergänzt das Datenschutzgesetz (DSG) sowie das E-Commerce-Gesetz (ECG) die Pflichten. Betroffen ist jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet – und das tut faktisch jede Seite: schon das Speichern einer IP-Adresse im Server-Log zählt als Datenverarbeitung.
Für viele Wiener KMU klingt das nach bürokratischem Aufwand. In der Praxis sind es konkrete Bausteine, die einmal richtig eingebaut, kaum mehr Aufmerksamkeit brauchen – aber wichtig sind, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.
Das müssen Sie auf jeder gewerblichen Website in Österreich haben:
Name/Firma, vollständige Adresse, E-Mail, Telefon, Rechtsform, UID-Nummer (wenn vorhanden), Zuständige Kammer/Behörde, Mitgliedschaft in Berufsverbänden. Muss direkt & leicht erreichbar sein – 2 Klicks sind die Obergrenze.
Wer ist Verantwortlicher? Welche Daten werden warum verarbeitet? Welche Rechtsgrundlage (Einwilligung, berechtigtes Interesse, Vertrag)? Drittanbieter, Aufbewahrungsfristen, Betroffenenrechte. Muss jederzeit abrufbar sein – Footer-Link genügt.
Jede Website muss per HTTPS ausgeliefert werden. Ohne SSL gilt jede Datenübertragung als unsicher – Pflicht laut DSGVO Art. 32 (technische Schutzmaßnahmen). Let's Encrypt bietet kostenlose Zertifikate.
Sobald Sie Analyse-Tools (Google Analytics), Werbe-Pixel (Meta, Google Ads) oder Social-Media-Einbindungen nutzen, brauchen Sie eine informierte, freiwillige Einwilligung vor dem Setzen der Cookies. Ein reines Info-Banner ohne Ablehnmöglichkeit reicht nicht.
Jedes Formular braucht einen verlinkten Hinweis auf die Datenschutzerklärung direkt im Formular oder unmittelbar darunter. Die Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
Wenn Sie externe Tools nutzen, die Kundendaten verarbeiten (Google Analytics, Mailchimp, Hosting-Anbieter), benötigen Sie einen AVV mit dem Anbieter. Google, Meta & Co stellen diese automatisch bereit – Sie müssen ihn nur akzeptieren und dokumentieren.
Der Cookie-Banner ist der häufigste Fehler auf Wiener Unternehmenswebseiten. Ein korrekt umgesetzter Banner muss:
Empfehlung: Nutzen Sie ein bewährtes Consent-Tool wie Cookiebot, Real Cookie Banner (WordPress-Plugin) oder Borlabs Cookie. Diese Tools übernehmen die technische Umsetzung und protokollieren Einwilligungen automatisch.
Google Analytics 4 (GA4) ist in Österreich unter folgenden Bedingungen datenschutzkonform einsetzbar:
In Google Analytics unter „Verwaltung → Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen" den Auftragsverarbeitungsvertrag aktivieren. Kostenlos, dauert 2 Minuten.
In GA4 ist IP-Anonymisierung standardmäßig aktiv. Trotzdem: Prüfen Sie, ob Daten in die USA übertragen werden – und dokumentieren Sie dies in der Datenschutzerklärung.
GA4 darf erst nach gültiger Cookie-Einwilligung geladen werden. Nutzen Sie den Consent Mode v2 von Google, der die Datenerfassung automatisch steuert.
GA4 muss in der Datenschutzerklärung als Tool, Zweck, Rechtsgrundlage und Aufbewahrungsdauer genannt sein. Google stellt Standardtexte zur Verfügung.
Alternative ohne Tracking-Probleme: Matomo Analytics selbst gehostet – keine Daten verlassen Ihren Server, kein Consent-Banner für Analytics notwendig (wenn kein fingerprinting).
Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) verhängt bei kleinen Unternehmen typischerweise Bußgelder im drei- bis fünfstelligen Bereich. Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherschutzvereine sind das häufigere Risiko für KMU – und oft teurer als die eigentliche Behördenstrafe.
Besonders häufig geprüfte Punkte durch die DSB und Abmahner in Österreich: fehlendes Impressum, Google Fonts / Google Analytics ohne Consent, Kontaktformulare ohne Datenschutzhinweis und Facebook-Pixel ohne Cookie-Banner.
Öffnen Sie Ihre Website im Browser und prüfen Sie mit den DevTools (F12 → Network / Application → Cookies), welche Cookies gesetzt werden. Notieren Sie alle externen Dienste (Google, Meta, Fonts, Maps, YouTube-Einbindungen etc.).
Prüfen Sie Ihr Impressum gegen die WKO-Checkliste. Typische Lücken: fehlende UID-Nummer, kein Hinweis auf Gewerbeordnung, veraltete Telefonnummer.
Nutzen Sie einen Datenschutz-Generator (z. B. datenschutz.org) als Ausgangsbasis und ergänzen Sie alle Tools, die Ihre Website tatsächlich nutzt.
Installieren Sie ein DSGVO-konformes Cookie-Plugin (z. B. Real Cookie Banner für WordPress). Konfigurieren Sie alle Cookies und lassen Sie nicht-notwendige erst nach Zustimmung laden.
Fügen Sie bei jedem Kontaktformular einen Datenschutz-Hinweis mit Link ein. Prüfen Sie, ob eingesendete Daten nur für den genannten Zweck gespeichert werden und wie lange.
Gehen Sie zu Google Analytics, Ihrem Hosting-Anbieter, Mailchimp & Co und aktivieren Sie dort den jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrag. Datieren Sie die Aktivierung in einem einfachen Dokument.
Für die rechtssichere Umsetzung empfehlen wir folgende offizielle Quellen: die Datenschutzbehörde Österreich (DSB) für Beschwerden und aktuelle Entscheidungen, die WKO-Datenschutzberatung für kostenlose Erstauskunft sowie den Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) für den aktuellen Gesetzestext.
Bei der technischen Umsetzung auf Ihrer WordPress-Website – HTTPS, Cookie-Plugin, Formular-Datenschutz, DSGVO-konforme Google-Analytics-Einbindung – helfen wir Ihnen im Rahmen unseres WordPress-Wartungsservices oder einer Website-Neuerstellung.
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